§ Was darf ich nicht machen?



Hier eine Auflistung der Techniken, bei deren Anwendung Sie sich strafbar machen würden:

  • Kopiergeschützte Musik-CD mit einem Kopierschutzkiller auf einen HiFi-CD-Recorder überspielen
    Ein ganz klarer Sachverhalt: Sie knacken einen Kopierschutz und machen sich damit strafbar.

  • Kopiergeschützte CDs als Image auf der Festplatte speichern
    Es wird eine Kopie eines geschützten Werkes auf der Festplatte angelegt, und das ist definitiv nicht erlaubt.

  • Kopiergeschützte CDs brennen
    Ganz klar verboten. Auf System wie zum Beispiel MacOS sind manche Kopierschutze nicht wirksam, wie dort der Sachverhalt aussieht, weiß man nicht genau. Machen Sie unter diesen Umständen auch als Nutzer solcher System keine Sicherheitskopien.

  • Dateien von Tauschbörsen oder aus dem Internet auf den PC spielen und dann brennen
    Ganz klar verboten, man macht sich nach §106 Urheberrechtsgesetz strafbar.

  • Mit "Macrovision" geschützte Videokassetten oder DVD-Filme kopieren
    Auch hier gilt: Sie umgehen / knacken einen Kopierschutz und ist damit strafbar.

  • Mit "Macrovision" geschützte Filme mittels Kopierschutzkiller von Premiere aufnehmen
    Der Einsatz von Kopierschutzkillern ist verboten, also ist auch diese Variante verboten.