§ Das neue Urheberrecht
Die wichtigste änderung ist das Verbot vom "Umgehen oder Knacken von Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, VHS-Kassetten DVDs und anderen Trägermedien". Was nun genau eine Umgehung ist und wann eine Umgehung vorliegt ist im Gesetz jedoch nicht definiert. Das erfahren Sie jedoch auf dieser Homepage. Eine weitere wichtige Änderung: Kopien dürfen nicht von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angefertigt werden. Gemeint sind damit vor allem Kopien von Musik und Filmen aus dem Internet. Was bedeutet dies aber nun konkret?
Um Ihre alten Sicherheitskopien brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn laut des Bundesjustizministeriums "hat das Gesetz keine Wirkung für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte".
Aber achten Sie in jedem Fall darauf, dass diese Kopien nur zu privaten Zwecken (oder dem engen Freundeskreis) zulässig sind. So gehört ein Arbeitskollege nicht zu ihrem engeren Freundeskreis! Womit Sie sich genau strafbar machen und was erlaubt ist, lesen Sie auf den folgenden Seiten. |