§ Das neue Urheberrecht



Seit dem 01. August 2003 ist das neue Urheberrechtsgesetz beschlossene Sache. Es haben sich kleine Dinge vor allem im Bereich Kopieren geändert.

Die wichtigste änderung ist das Verbot vom "Umgehen oder Knacken von Kopierschutzmaßnahmen auf CDs, VHS-Kassetten DVDs und anderen Trägermedien". Was nun genau eine Umgehung ist und wann eine Umgehung vorliegt ist im Gesetz jedoch nicht definiert. Das erfahren Sie jedoch auf dieser Homepage.

Eine weitere wichtige Änderung: Kopien dürfen nicht von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angefertigt werden. Gemeint sind damit vor allem Kopien von Musik und Filmen aus dem Internet.

Was bedeutet dies aber nun konkret?

Es ist ab jetzt strafbar, Sicherheitskopien von Trägermedien zu machen, die einen Kopierschutz integriert haben (so zum Beispiel bei Audio-CDs). Trägermedien ohne Kopierschutzmechanismus dürfen Sie weiterhin zu privaten Zwecken vervielfältigen. Es ist übrigens aber erlaubt, auf andere Medien aufzunehmen, zum Beispiel von CD auf Kassette.

Um Ihre alten Sicherheitskopien brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn laut des Bundesjustizministeriums "hat das Gesetz keine Wirkung für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte".

Des Weiteren werden Sie im Fachhandel keine Programme oder Kopierschutzknacker erwerben können, die zum Entfernen bzw. Umgehen des Kopierschutzes dienen (so zum Beispiel CloneCD). Alte Programme dürfen Sie zwar behalten, ihre Benutzung ist aber verboten.

Aber achten Sie in jedem Fall darauf, dass diese Kopien nur zu privaten Zwecken (oder dem engen Freundeskreis) zulässig sind. So gehört ein Arbeitskollege nicht zu ihrem engeren Freundeskreis!

Womit Sie sich genau strafbar machen und was erlaubt ist, lesen Sie auf den folgenden Seiten.